Baumfällung & Baumpflege
Bäume fällen, auch eng am Haus stückweise abtragen, Wurzeln und Stubben fräsen, Kronen auslichten und Totholz raus. Grünschnitt und Stammholz nehmen wir mit.
Bäume fällen, auch eng am Haus stückweise abtragen, Wurzeln und Stubben fräsen, Kronen auslichten und Totholz raus. Grünschnitt und Stammholz nehmen wir mit.
Steht bei Ihnen ein Baum, der krank ist, zu groß geworden ist oder nach dem letzten Sturm schief steht? Wir fällen ihn fachgerecht, räumen auf und hinterlassen eine saubere Fläche. Die Arbeit gehört bei uns zum Garten- & Landschaftsbau dazu.
Was alles dazugehört: Bäume fällen, bei wenig Platz von oben Stück für Stück abtragen, Wurzeln und Stubben fräsen, Kronen auslichten und einkürzen, Totholz und gefährliche Äste rausnehmen, dazu Grünschnitt häckseln und Stammholz abfahren.
Ob der Baum wirklich weg muss oder ein Rückschnitt reicht, sehen wir uns vor Ort an. Beim selben Termin klären wir, ob die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde einen Antrag verlangt.
Ein Baum kommt weg, wenn er nicht mehr standsicher ist. Sehen Sie Pilze am Stammfuß, große Risse, hohle Stellen oder abgestorbene Kronenteile, wird er bei Wind schnell zur Gefahr. Heben die Wurzeln Ihr Pflaster an oder drücken die Drainage zu, ist Fällen meistens die sauberste Lösung.
Vieles lässt sich aber retten. Mit Auslichten, Einkürzen und Totholz raus bekommt die Krone wieder Luft, und der Baum bleibt stehen. Was sinnvoller ist, sagen wir Ihnen nach dem Blick auf den Baum.
Beim Zeitpunkt gilt das Bundesnaturschutzgesetz: Größere Fällungen gehören zwischen den 1. Oktober und Ende Februar, dazwischen läuft die Brutzeit. Kommt eine Baumschutzsatzung dazu, braucht es vorher die Genehmigung der Gemeinde. Um beides kümmern wir uns.
Nicht jeder Betrieb passt zu jedem Kunden. Deshalb sagen wir vorher, für wen wir arbeiten. Dann müssen Sie nicht raten, und wir auch nicht.
Wenn Sie sich links wiedererkennen, sind Sie bei uns richtig. Wir rechnen eine Arbeit so, wie sie sauber zu machen ist: mit der Sicherung, die der Standort verlangt, mit sauberen Schnitten und mit der Zeit, die das braucht. Dafür machen Sie es einmal.
Häufige Fragen
Kommt drauf an, wo Sie wohnen. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, die größere Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Dann brauchen Sie vor dem Fällen einen Antrag bei der Gemeinde. Obstbäume und kleinere Gehölze sind oft ausgenommen.
Wir schauen uns den Baum beim Termin an, sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig ist, und helfen beim Ausfüllen. So gibt es hinterher keinen Ärger mit dem Amt.
Die normale Fällzeit ist vom 1. Oktober bis Ende Februar. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen laut Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt, weil dann die Vögel brüten.
Ausnahmen gibt es, wenn vom Baum eine echte Gefahr ausgeht, etwa nach einem Sturm oder bei akuter Bruchgefahr. Pflege- und Formschnitte an der Krone sind das ganze Jahr in Ordnung. Wir planen die Fällung passend in diese Zeiten.
Ja. Wenn ringsum kein Platz ist, lässt sich der Baum nicht einfach umlegen. Dann tragen wir ihn von oben Stück für Stück ab, gesichert mit Seilklettertechnik oder von der Hubbühne aus.
Die Teile lassen wir kontrolliert ab, damit Dach, Zaun und Beete heil bleiben. So bekommen wir auch Bäume weg, die dicht an der Hauswand, am Gehweg oder über einer Leitung stehen.
Auf Wunsch nehmen wir alles mit. Den Stamm zersägen wir, das Astwerk häckseln wir, und beides fahren wir ab.
Der Wurzelstock kann stehen bleiben oder wir fräsen ihn mit der Stubbenfräse unter die Erde, dann ist die Fläche wieder frei für Rasen oder ein Beet. Am Ende liegt bei Ihnen nichts mehr rum, die Stelle ist sauber.
Nur noch wenige Plätze: Unser Kalender für diesen Monat ist fast voll. Neue Projekte nehmen wir nur noch in kleiner Zahl an, danach geht es in den nächsten Monat. Fragen Sie jetzt an, dann sichern wir Ihnen einen Termin.
So läuft's ab
Über das Formular oder per WhatsApp, wie es Ihnen passt.
Wir prüfen Standsicherheit und ob ein Antrag nötig ist. Kostenlos.
Innerhalb von 48 Stunden, mit klarem Umfang der Arbeiten.
Fällen, abtragen oder Krone in Form bringen, gesichert und sauber.
Stamm, Stubben und Grünschnitt nehmen wir mit, wenn gewünscht.
Ob einzelner Baum, alter Bestand oder Pflegeschnitt: Wir kommen vorbei, schauen uns die Lage an und machen ein Angebot. Das haben Sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin schriftlich vorliegen.