Gartenpflege
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete in Ordnung halten, Laub im Herbst. Einmalig zum Aufräumen oder regelmäßig im Pflegevertrag.
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete in Ordnung halten, Laub im Herbst. Einmalig zum Aufräumen oder regelmäßig im Pflegevertrag.
Gartenpflege ist bei uns ein Teilbereich vom Garten- & Landschaftsbau. Manche Kunden buchen uns einmal zum großen Aufräumen, andere fest im Pflegevertrag. Privatgarten, Wohnanlage, Bürogrundstück: Wir machen die Arbeit, und der Garten sieht wieder ordentlich aus.
Was alles dazugehört: Rasen mähen, vertikutieren und düngen im Frühjahr, Hecken schneiden, Beete jäten und auflockern, Bäume in Form halten, Laub im Herbst, Schnittgut und Grünabfall entsorgen.
Wie oft wir vorbeikommen, richtet sich nach dem Garten und dem Aufwand. Den Rhythmus legen wir beim ersten Termin gemeinsam fest, damit der Garten in Schuss bleibt, ohne dass Sie sich kümmern müssen.
Die Pflege folgt dem Kalender. Im Frühjahr wird vertikutiert, also die Grasnarbe angeritzt und das Moos rausgeholt, dazu gedüngt und nachgesät. Ab Mai läuft der Mährhythmus, Ende Juni kommt der Hauptschnitt der Hecken. Im Herbst stehen Laub, der letzte Rasenschnitt und das Winterfestmachen der Beete an.
Zu den Beeten gehört das ganze Jahr über etwas: jäten, auflockern, Verblühtes raus, im Herbst zurückschneiden. Obstbäume und kleinere Gehölze halten wir in Form. Die Schnitthöhen und Zeitpunkte, nach denen am Telefon oft gefragt wird, stehen unten in den Fragen.
Für Wohnanlagen und Gewerbegrundstücke übernehmen wir die komplette Grünflächenpflege, auf Wunsch kombiniert mit dem Winterdienst. Dann gibt es fürs ganze Jahr einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Die Höhe lassen wir bei vier bis fünf Zentimetern stehen, im Hochsommer eher bei sechs. Wer zu kurz mäht, hat schnell vertrocknete Stellen und mehr Moos, weil die Sonne ungebremst auf den Boden brennt.
Wir können wöchentlich oder zweiwöchentlich vorbeikommen, Schnittgut entweder mulchen oder mitnehmen.
Klar, machen wir. Bis vier Meter Höhe schneiden wir mit Teleskopscheren, alles darüber holen wir die Hubbühne dazu. Lange Grundstücksgrenzen mit 50 oder 80 Metern sind kein Hexenwerk.
Thuja, Kirschlorbeer, Rotbuche, Liguster, Eibe, jede gängige Heckenpflanze. Den Grünschnitt nehmen wir auf Wunsch mit, dann liegt am Ende nichts mehr bei Ihnen rum.
Machen wir oft. Wöchentlich, alle zwei Wochen oder je nach Saison, ganz wie es passt. Im Paket ist normalerweise alles drin:
Privatkunden betreuen wir genauso wie Wohnungsbaugesellschaften, Büroflächen und Gewerbegrundstücke. Welcher Rhythmus zu Ihnen passt, gucken wir uns gemeinsam an.
Der Hauptschnitt fällt Ende Juni, dann ist der Johannistrieb durch, also der zweite Austrieb der Hecke im Juni, und sie verträgt einen ordentlichen Rückschnitt. Wer mag, setzt im August oder September noch einen leichten Formschnitt drauf.
Bei radikalem Zurückschneiden gilt: Zwischen 1. März und 30. September geht das laut Bundesnaturschutzgesetz nicht, wegen der Brutzeit. Form- und Pflegeschnitte sind aber das ganze Jahr in Ordnung.
Die Regelungen kennen wir genau und sorgen dafür, dass es keine Probleme mit dem Amt gibt.
So läuft's ab
Telefon, WhatsApp oder Formular, ganz wie es Ihnen passt.
Wir kommen vorbei und schauen uns den Garten an. Kostenlos.
Innerhalb von 24 Stunden, einmalig oder als Pflegevertrag.
Wir arbeiten die abgesprochenen Punkte ab.
Schnittgut und Laub nehmen wir mit, wenn gewünscht.
Wo wir arbeiten
Weiss Garten- und Landschaftsbau aus Neustadt am Rübenberge übernimmt Gartenpflege in der ganzen Region Hannover. Häufig gefragt: Gartenpflege in Garbsen, in Wunstorf und im Landkreis Schaumburg. Wählen Sie Ihren Ort, oder rufen Sie direkt an.
Lieber direkt anrufen? +49 173 1550952 · Sie erreichen uns Mo–Sa 7–18 Uhr.
Wir machen nicht nur das. Schauen Sie sich auch unsere anderen Leistungen an:
Garten- & Landschaftsbau · Pflasterarbeiten & Terrassenbau · Zaunbau · Baumfällung & Baumpflege
Egal ob einmalige Aktion oder regelmäßige Pflege: Wir kommen vorbei, schauen uns den Garten an und machen ein Angebot. Das haben Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Termin schriftlich vorliegen.