Gartenpflege
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete in Ordnung halten, Laub im Herbst. Einmalig zum Aufräumen oder regelmäßig im Pflegevertrag.
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete in Ordnung halten, Laub im Herbst. Einmalig zum Aufräumen oder regelmäßig im Pflegevertrag.
Manche holen uns einmal zum großen Aufräumen, andere fest im Pflegevertrag. Ob Privatgarten, Wohnanlage oder Bürogrundstück, macht für uns keinen Unterschied. Gartenpflege gehört bei uns zum Garten- & Landschaftsbau dazu.
Was alles dazugehört: Rasen mähen, vertikutieren und düngen im Frühjahr, Hecken schneiden, Beete jäten und auflockern, Bäume in Form halten, Laub im Herbst, Schnittgut und Grünabfall entsorgen.
Wie oft wir kommen, richtet sich nach Ihrem Garten. Beim ersten Termin besprechen wir kurz, was ansteht, danach entscheiden Sie, ob wir einmalig oder regelmäßig kommen.
Die Pflege folgt dem Kalender. Im Frühjahr wird vertikutiert, also die Grasnarbe angeritzt und das Moos rausgeholt, dazu gedüngt und nachgesät. Ab Mai läuft der Mährhythmus, Ende Juni kommt der Hauptschnitt der Hecken. Im Herbst stehen Laub, der letzte Rasenschnitt und das Winterfestmachen der Beete an.
Bei den Beeten gibt es das ganze Jahr etwas zu tun: jäten, auflockern, Verblühtes raus, im Herbst zurückschneiden. Obstbäume und kleinere Gehölze halten wir in Form. Schnitthöhen und Zeitpunkte stehen unten in den Fragen.
Verwalten Sie eine Wohnanlage oder ein Firmengelände, übernehmen wir die komplette Grünflächenpflege, auf Wunsch mit Winterdienst. Dann haben Sie fürs ganze Jahr einen Ansprechpartner.
Nicht jeder Betrieb passt zu jedem Kunden. Deshalb sagen wir vorher, für wen wir arbeiten. Dann müssen Sie nicht raten, und wir auch nicht.
Wenn Sie sich links wiedererkennen, sind Sie bei uns richtig. Wir rechnen eine Arbeit so, wie sie sauber zu machen ist: mit dem Schnitt zur richtigen Jahreszeit, mit festen Terminen und mit der Zeit, die eine Fläche braucht. Dafür machen Sie es einmal.
Häufige Fragen
Die Höhe lassen wir bei vier bis fünf Zentimetern stehen, im Hochsommer eher bei sechs. Wer zu kurz mäht, hat schnell vertrocknete Stellen und mehr Moos, weil die Sonne ungebremst auf den Boden brennt.
Wir können wöchentlich oder zweiwöchentlich vorbeikommen, Schnittgut entweder mulchen oder mitnehmen.
Klar, machen wir. Bis vier Meter Höhe schneiden wir mit Teleskopscheren, alles darüber holen wir die Hubbühne dazu. Lange Grundstücksgrenzen mit 50 oder 80 Metern sind kein Hexenwerk.
Thuja, Kirschlorbeer, Rotbuche, Liguster, Eibe, jede gängige Heckenpflanze. Den Grünschnitt nehmen wir auf Wunsch mit, dann liegt am Ende nichts mehr bei Ihnen rum.
Machen wir oft. Wöchentlich, alle zwei Wochen oder je nach Saison, ganz wie es passt. Im Paket ist normalerweise alles drin:
Privatkunden betreuen wir genauso wie Wohnungsbaugesellschaften, Büroflächen und Gewerbegrundstücke. Welcher Rhythmus zu Ihnen passt, gucken wir uns gemeinsam an.
Der Hauptschnitt fällt Ende Juni, dann ist der Johannistrieb durch, also der zweite Austrieb der Hecke im Juni, und sie verträgt einen ordentlichen Rückschnitt. Wer mag, setzt im August oder September noch einen leichten Formschnitt drauf.
Bei radikalem Zurückschneiden gilt: Zwischen 1. März und 30. September geht das laut Bundesnaturschutzgesetz nicht, wegen der Brutzeit. Form- und Pflegeschnitte sind aber das ganze Jahr in Ordnung.
Die Regelungen kennen wir genau und sorgen dafür, dass es keine Probleme mit dem Amt gibt.
Nur noch wenige Plätze: Unser Kalender für diesen Monat ist fast voll. Neue Projekte nehmen wir nur noch in kleiner Zahl an, danach geht es in den nächsten Monat. Fragen Sie jetzt an, dann sichern wir Ihnen einen Termin.
So läuft's ab
Über das Formular oder per WhatsApp, wie es Ihnen passt.
Wir kommen vorbei und schauen uns den Garten an. Kostenlos.
Innerhalb von 48 Stunden, einmalig oder als Pflegevertrag.
Wir arbeiten die abgesprochenen Punkte ab.
Schnittgut und Laub nehmen wir mit, wenn gewünscht.
Egal ob einmalige Aktion oder regelmäßige Pflege: Wir kommen vorbei, schauen uns den Garten an und machen ein Angebot. Das haben Sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin schriftlich vorliegen.